Visabeantragung
Wichtige Änderungen der Zuständigkeiten
der Königlich Thailändischen Honorarkonsulate
(Bitte sorgfältig lesen!)
Gemäß der Verordnung des Außenministeriums über die Ernennung und die Funktionen der Honorarkonsularbeamten des Königreich Thailand B.E. 2563 (2020) dürfen die Honorarkonsulate
Visa-Ausstellungen und Beglaubigungen von Dokumenten
nur noch bis zum
27. Mai 2021
selbst vornehmen.
Ab dem 28.Mai 2021 ist in der Republik Österreich nur noch die Königlich Thailändische Botschaft in Wien für die Erteilung von Visa und die Beglaubigung von Dokumenten verantwortlich und zuständig.
Visaantragsstellungen können persönlich in der Konsularabteilung oder auch per Post mit Onlineanmeldung nach einem genauen Procedere und Vorgenehmigung der Königlich Thailändischen Botschaft in Wien beantragt werden. (Siehe unten offizielle Ankündigung der Königlich Thailändischen Botschaft Wien DE/TH).
Es ist von Seiten des Königlich Thailändischen Außenministeriums geplant, im Juni 2021 mit dem
E-Visum
eine digitale (online) Plattform für die Beantragung der Visa einzurichten. Die Einzelheiten dazu werden von der Königlich Thailändischen Botschaft Wien in Kürze veröffentlicht.
Das Honorarkonsulat Salzburg steht Ihnen bei Bedarf weiterhin bei der Visabeantragung begleitend zur Seite.